Qualität im BVSK hat einen Namen - Ausschuss für Technik und Recht

Der Beruf des Kfz-Sachverständigen ist bis heute gesetzlich nicht geregelt. Der BVSK hat bereits in den 70er Jahren Qualitätskriterien aufgestellt, die heute durchaus als Standard im Sachverständigenwesen betrachtet werden und in gleicher oder ähnlicher Form von Industrie- und Handelskammern, großen Sachverständigenorganisationen, Zertifizierungsgesellschaften und Versicherern verwendet werden.

Kein anderer Berufsverband im Kfz-Sachverständigenwesen bietet eine ähnliche Kontinuität bei der Überprüfung von Qualitätsanforderungen an Kfz-Sachverständige wie der BVSK dank der Tätigkeit des ATR.

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