Trotz modernster Technik und trotz hoher effizienter Fahrerassistenzsysteme sind Verkehrsunfälle auch heute noch unvermeidlich.
Die hohe Verkehrsdichte in Deutschland mit 45 Millionen Pkw führt naturgemäß auch zu Verkehrsunfällen. Erfreulicherweise ist zwar die Zahl der Verkehrstoten in den letzten 20 Jahren von 20.000 auf unter 4.000 pro Jahr zurück-gegangen, aber auch bloße Blechschäden können eine Menge Ärger verursachen.
Viele Autofahrer sind verunsichert, welche Rechte sie nach einem Verkehrsunfall haben. Gerade die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten, genauso wie die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich sei.
Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), dem etwa 1.000 qualifizierte freiberufliche Kfz- Sachverständige und etwa 500 verkehrsrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte angehören, weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist. Nur das Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen.
Die Bauart der Fahrzeuge, die es häufig schwierig macht, zu erkennen, welcher Schaden tatsächlich eingetreten ist, oder die Vielzahl der Elektronikeinheiten müssen im Rahmen eines unabhängigen Schadengutachtens überprüft werden. Nur das Gutachten versetzt den Geschädigten in die Lage, eine sachgerechte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen will oder ob beispielsweise eine Ersatzbeschaffung angestrebt wird.
Auch weitere Schadenpositionen werden durch ein Gutachten festgelegt. So ist die sogenannte merkantile Wertminderung ein Ausgleich dafür, dass der Geschädigte nun ein sogenanntes Unfallfahrzeug besitzt, was wiederum bedeutet, dass er bei einer potenziellen Veräußerung dieses Fahrzeuges weniger Geld erhalten würde, als wenn das Fahrzeug den Unfallschaden nicht erlitten hätte. Der Kfz-Sachverständige weist die merkantile Wertminderung, die häufig auch noch bei älteren Fahrzeugen anfällt, in seinem Gutachten aus.
Grundsätzlich ist ein Schadengutachten nicht nur bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, sondern auch bei sogenannten Kaskoschäden geboten. Hier sollte der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung auf Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen bestehen.
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