Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unentbehrlich

Trotz   modernster   Technik   und   trotz   hoher   effizienter  Fahrerassistenzsysteme  sind Verkehrsunfälle auch heute noch unvermeidlich.

Die hohe Verkehrsdichte in Deutschland mit 45 Millionen Pkw führt naturgemäß auch zu Verkehrsunfällen.  Erfreulicherweise  ist  zwar  die  Zahl  der Verkehrstoten in  den  letzten 20 Jahren  von  20.000  auf  unter  4.000  pro  Jahr zurück-gegangen,  aber  auch  bloße Blechschäden können eine Menge Ärger verursachen.

Viele Autofahrer sind verunsichert, welche Rechte sie nach einem Verkehrsunfall haben. Gerade die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten, genauso wie die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich sei.

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen   e. V.   (BVSK),   dem   etwa   1.000   qualifizierte  freiberufliche   Kfz- Sachverständige und etwa 500 verkehrsrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte angehören, weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist. Nur das Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen.

Die Bauart der Fahrzeuge, die es häufig schwierig macht, zu erkennen, welcher Schaden tatsächlich eingetreten ist, oder die Vielzahl der Elektronikeinheiten müssen im Rahmen eines unabhängigen Schadengutachtens überprüft werden. Nur das Gutachten versetzt den Geschädigten in die Lage, eine sachgerechte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen will oder ob beispielsweise eine Ersatzbeschaffung angestrebt wird.

Auch weitere Schadenpositionen werden durch ein Gutachten festgelegt. So ist die sogenannte merkantile Wertminderung ein Ausgleich dafür, dass der Geschädigte nun ein sogenanntes Unfallfahrzeug besitzt, was wiederum bedeutet, dass er bei einer potenziellen Veräußerung dieses Fahrzeuges weniger Geld erhalten würde, als wenn das Fahrzeug den Unfallschaden nicht erlitten hätte. Der Kfz-Sachverständige weist die merkantile Wertminderung, die häufig auch noch bei älteren Fahrzeugen anfällt, in seinem Gutachten aus.

Grundsätzlich ist ein Schadengutachten nicht nur bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, sondern  auch bei  sogenannten Kaskoschäden geboten. Hier  sollte der Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung auf Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen bestehen.

...Die komplette Information finden Sie in beiliegender PDF-Datei.

 

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