Ausreichende Sicherung in einem Brandschaden

Viele Kraftfahrzeugbetriebe nehmen ihren Kunden – gerade in Ballungsgebieten – das Problem des Räder- oder Reifenwechsels und der Einlagerung von Felgen und Reifen ab. Teilweise wird mit dem Begriff des "Räderhotels" geworben oder der Kunde holt für die Winter- und Sommersaison jeweils ein Angebot im Hinblick auf sachgerechte Aufbewahrung und Pflege der Rädersätze.

Die Einlagerung der Räder wird regelmäßig durch Fremdunternehmen durchgeführt, da häufig keine eigenen Kapazitäten für die Rädersätze der Kunden zur Verfügung stehen.

Werden die Radsätze im eigenen Autohaus gelagert und es kommt zu einem Schaden an den Rädersätzen (beispielsweise durch Diebstahl oder anderweitige Schäden), tritt regelmäßig eine Obhutsversicherung des Automobilhändlers ein. Der Kunde, der seine Räder zwecks Einlagerung abgibt, darf erwarten, dass der Verwahrer gegen derartige Risiken ausreichend versichert ist.

In gleicher Weise gilt dies natürlich für die Einlagerung der Rädersätze bei einem externen Dienstleister. Allerdings sind hier die Rechtsfragen erheblich aufwendiger.

... Alles Weitere können Sie der nachfolgenden Information entnehmen.

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