Vorsicht bei Werbung mit kostenloser Glasschadeninstandsetzung

Bisher haben die meisten Kfz-Versicherer in Deutschland bei einer Scheibeninstandsetzung auf Geltendmachung der Selbstbeteiligung verzichtet. 

Offensichtlich aufgrund der massiven Kostensteigerungen durch die häufige Inanspruchnahme der kostenfreien Glasschadeninstandsetzung haben sich zwischenzeitlich viele Versicherer entschlossen, auch bei der Glasschadeninstandsetzung die Selbstbeteiligung vom Versicherungs-nehmer einzufordern. 

Diese vertragsrechtlich zulässige Entscheidung diverser Versicherer hat zur Folge, dass die pauschale Werbung mit „kostenfreie Instandsetzung“ bzw. „Verzicht auf Selbstbeteiligung“ nicht mehr zulässig ist. Zumindest besteht die Gefahr, dass derartige Werbeaussagen kostenpflichtig durch die diversen Wettbewerbsvereine oder Wettbewerber abgemahnt werden. 

Entweder sollte daher in der Werbung ausdrücklich der Versicherer benannt werden, der auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet oder aber es sollte in der Werbung konkret wie folgt formuliert werden:  

„Viele Versicherer verzichten auf Geltendmachung der Selbstbeteiligung bei einer Scheibeninstandsetzung.“

 Wir bitten um Beachtung.

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